Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

§ 1 Allgemeines

1. Es besteht eine Vertragspartnerschaft zwischen Kunde ( Auftraggeber ) und Christian Düster ( Auftragnehmer ) von der Firma Drive Forward Executive Consulting.
Die Leistungserbringung erfolgt auf der Basis definierter Vorgaben des Auftraggebers und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestrandteil und ausschließlich gültig. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Selbst wenn der Auftragnehmer den Auftrag unter Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers ausführt, bedeutet dies nicht automatisch die Anerkennung dieser Bedingungen.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Christian Düster gelten auch für alle zukünftigen Beauftragungen vom Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils bei Vertragsabschluss die letzt gültige Fassung.

4. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, die schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden.

§ 2 Voraussetzungen der Zusammenarbeit

1. Die genannten Bestimmungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Christian Düster.

2. Es werden keine Anstellungsverhältnisse zwischen der Vertragsparteien begründet.

3. Für eine erfolgreiche Ausführung des Auftrages ist es notwendig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle erforderlichen und zulässigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Auftragnehmer keine Haftung für falsche Schlussfolgerungen übernehmen, die auf das Fehlen von Informationen und Dokumenten beruhen. 

§ 3 Vergütung und Rechnungsstellung

1. Es bestehen individuelle Verträge zwischen dem Auftraggeber und  Auftragnehmer  bezüglich der  Vergütungshöhe und Zahlungsbedingungen

2. Der Auftraggeber muss etwaige Einwände gegen die Leistungen oder Rechnungen vom Auftragnehmer umgehend mitteilen. Wenn der Auftraggeber die Zahlung gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen um mehr als 7 Tage verzögert, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, ohne Vorankündigung die Tätigkeit einzustellen, ohne dass dadurch der Vertrag gekündigt wird.

3. Zurückhaltungen oder Aufrechnungen sind ausgeschlossen, es sein denn, dass derartige Forderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Haftung

1. Bei einer Verletzung von wichtigen Vertragspflichten durch den Auftragnehmer, also Pflichten die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und deren Nichterfüllung den Vertragszweck gefährden würden, haftet der Auftragnehmer auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Vertragsverletzungen und Delikte. Der Auftragnehmer ist  nicht verantwortlich für das Erreichen von Umsatz- oder Gewinnzielen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Für Schäden an digitalen Daten oder Datenträgern besteht keine Ersatzpflicht. Der Auftraggeber ist selbst für die Datensicherung verantwortlich.

§ 5 Höhere Gewalt

1. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn seine Leistungserbringung durch außergewöhnliche Umstände dauerhaft oder vorübergehend erschwert wird, wie z. B. bei Arbeitskämpfen, hoheitlichen Maßnahmen, Pandemien oder kriegsähnlichen Zuständen. Wenn diese Hindernisse länger als vier Monate dauern und die Vertragserfüllung für den Auftragnehmer uninteressant wird, kann der Auftragnehmer zurücktreten, sofern der Auftragnehmer nicht das Beschaffungs- oder Herstellungsrisiko trägt.

Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer nach Ablauf dieser Frist entscheiden, ob er zurücktritt oder seine Leistungspflichten innerhalb einer angemessenen Zeit erfüllen wird.

§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeiten

1. Der Auftragnehmer behandelt den Auftrag und alle damit verbundenen vertraulichen Informationen, Unterlagen und Geschäftsvorgänge gegenüber Dritten vertraulich, auch nach Beendigung des Auftrags.

2. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter, die am Auftrag arbeiten, das Datengeheimnis schriftlich einhalten.

3. Die Parteien verpflichten sich, die Datenschutzbestimmungen zu beachten und sicherzustellen, dass sie eingehalten werden.

§ 7 Umgehungsverbot und Konventionalstrafe

1. Es besteht ein vorvertragliches Umgehungsverbot. Jegliche Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer benannten Parteien, direkt oder indirekt, ist nur mit der Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt, ab dem Zeitpunkt der Benennung und bis 24 Monate nach Projektabschluss oder -anbahnung.

2. Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers zur Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und anderen Interim-Management-Dienstleistern oder Agenturen, direkt oder indirekt, ist eine Konventional- oder Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro fällig, unbeschadet anderer Schadensersatzansprüche.

§ 8 Kündigung

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Auftragnehmer schwerwiegende Leistungsprobleme aufweist oder wenn für einen Zeitraum von  über 3 Wochen (21 Tage) aus von ihm zu vertretenden Gründen die Auftragsdurchführung unmöglich wird. Alternativ kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer durch einen geeigneten Ersatz ersetzt wird, falls der Auftragnehmer über einen anderen Interim-Management-Dienstleister oder eine Agentur vermittelt wurde.

2. Der Auftragnehmer kann fristlos kündigen, wenn der Auftragnehmer auf unvorhersehbare Umstände stößt, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen und /oder dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und somit  die Leistungserbringung unmöglich machen oder gegen ethische Standards verstoßen würden.

§ 9 Sonstiges, Diverses

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Das gilt auch für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang und werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam.

2. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages gültig. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung nahekommt und von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Für rechtliche Angelegenheiten gilt der Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers unter Anwendung deutschen Rechts.